AGB


Unten stehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Internetanschlüsse bzw. für das Kabel-TV in Mayrhofen und Umgebung.

Internetanschluss

1. Vertragsdauer, Beendigung, Vertragsänderung

Mangels anderer Vereinbarung gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern schriftlich oder per Email zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, für Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die von Wierer GesmbH & CO KG einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Für Aktionspakete wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt der Vertrag als auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei er von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist für Konsumenten bzw. Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes schriftlich oder per Email zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden kann.

Auf Basis des Telekommunikationsgesetzes ist die Wierer GesmbH & Co KG berechtigt einseitige Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten vorzunehmen. Bei Änderungen, die für den Kunden nicht ausschließlich begünstigt sind, informieren wir mindestens 1 Monat vor in Kraft treten, per Email oder Brief. In diesem Fall besteht für den Kunden ein außerordentliches und kostenloses Kündigungsrecht.

2. Änderung eines Internetproduktes

Die Meldung für das Up-/Downgraden eines Internetproduktes muss – schriftlich oder per Email – jeweils bis zum Ende eines Kalendermonats erfolgen. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt dabei eine Übergansfrist von einem Monat, für Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind gilt ebenfalls eine Übergangsfrist von einem Monat.

3. Ergänzende Haftungsbestimmungen

Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten oder bei anderen mit dem Kabelbetrieb einhergehenden Störungen (z.B. Blitzschlag, Kabelschaden, etc.), kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Leistungen/Dienste kommen. Wierer GesmbH & CO KG haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Ein ununterbrochener Betrieb kann daher seitens Wierer GesmbH & CO KG nicht garantiert werden und ist auch nicht geschuldet. Unterbrechungen und Störungen, die nicht von Wierer GesmbH & CO KG zumindest grob schuldhaft herbeigeführt worden sind, berechtigen den Kunden weder zur Zahlungsminderung oder Zahlungseinstellung noch zum Vertragsrücktritt, noch kann der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten. Wierer GesmbH & CO KG wird sich jedoch bemühen, so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich, Störungen und Unterbrechungen zu beheben.

Ansonsten werden Leistungen/Dienste im ortsüblichen Maß geschuldet.

Wierer GesmbH & CO KG haftet nicht für Produkte, Programme und/oder Dienstleistungen, die der Kunde bei Dritten unter Verwendung der Leistungen/ Dienste von Wierer GesmbH & CO KG, z.B. über Internetzugang erwirbt, bestellt und/oder in Anspruch nimmt. Das diesbezügliche Rechtsverhältnis entsteht lediglich zwischen dem Kunden und den jeweiligen Dritten.

Im Netz von Wierer GesmbH & Co KG in Mayrhofen räumt der Anschlussteilnehmer für sich und seine Rechtsnachfolger auf seinen von dieser Kabel - bzw. Telekommunikationsanlage betroffenen Grundstücken der Anlagenbetreiberin und deren Rechtsnachfolgern für die gesamte Betriebszeit der Telekommunikationsanlage Mayrhofen unentgeltlich das Dienstbarkeitsrecht ein, die zur Errichtung und zum Betrieb der Kabelanlage Mayrhofen und die zum Anschluss der Liegenschaften des Teilnehmers erforderlichen Grabungsarbeiten vorzunehmen, Leitungen zu verlegen und Installationen zu erstellen, welche zum Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusses oder allenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sind, um das Telekommunikationsnetz Mayrhofen in Betrieb zu halten und auch zu anderen Anschlussteilnehmern weiterzuführen. Diese Berechtigung bleibt für die gesamte Betriebszeit der Telekommunikationsanlage Mayrhofen aufrecht, auch wenn der Anschlussteilnehmer den Anschluss aufkündigen sollte.

Eigentümer der Anlage ist die Firma Wierer GesmbH & Co KG bzw. ihre Rechtsnachfolger und diese kann bzw. können über ihr Eigentum frei verfügen.

Wierer GesmbH & CO KG haftet nicht für Datenverluste und Datenveränderungen, die auf Anwendungsfehler oder eigenmächtiger Veränderung der Hardware und Software durch den Kunden zurückzuführen sind.

Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Internetdienstes an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Personen, die mit unserem Kunden im selben Haushalt an der Anschlussadresse wohnen, können den Internetanschluss ohne Verrechnung eines weiteren Entgeltes nutzen.

Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden, Vorkehrungen für die Datensicherung, Passwort, Zugangsbeschränkung, Firewalls, etc. zu treffen.

Ebenso ist der Kunde verpflichtet Maßnahmen zu treffen, dass die unbefugte Nutzung des Anschlusses durch Dritte verhindert wird (wie Passwortschutz für WLAN).

Der durch uns zur Verfügung gestellte Internetanschluss darf durch den Kunden nicht missbräuchlich verwendet werden. Davon betroffen sind Handlungen, welche die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Sittlichkeit gefährden.

Das betrifft insbesondere das Strafgesetzbuch, das Datenschutzgesetz 2000, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Pornographie- und Verbotsgesetz, das Medien- und Urheberrechtsgesetz, sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde bei schuldhafter und missbräuchlicher Verwendung unserer Internetdienste, die Wierer GesmbH & Co.KG schad- und klaglos zu halten.

Fremdeingriffe in unsere Rohre, Kabel und das von uns zur Verfügung gestellte Equipment sind nicht gestattet und werden strafrechtlich geahndet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beschädigung bzw. Öffnung der Glasfaser Schädigungen im Augenlicht auftreten können. Diesbezüglich übernimmt die Wierer GesmbH & Co KG keinerlei Haftung bzw. Schadensersatzansprüche.

Die Wierer GesmbH & Co KG ist berechtigt, das Grundstück samt Gebäude zur Vornahme von Bau-, Kontroll- und Wartungsarbeiten während des Tages, nach Tunlichkeit und vorheriger Anmeldung, ungehindert zu betreten.

Sollte wegen Bauarbeiten des Anschlussteilnehmers bzw. des Grundeigentümers die Verlegung der Kabel der Wierer GesmbH & Co KG im Netz von Wierer GesmbH & Co KG in Mayrhofen zwingend notwendig werden, so hat der Anschlussteilnehmer bzw. Grundeigentümer dies der Wierer GesmbH & Co KG rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Neuverlegung der Kabel bzw. Rohre, auf Kosten der Wierer Gesmbh & Co KG, vorgenommen werden. Der Anschlussteilnehmer bzw. der Grundeigentümer ist verpflichtet, die Verlegung auf den eigenen Grundstücken an anderer Stelle kostenlos zu dulden.

Stand: April 2019

Kabel TV

1. Vertragsdauer, Beendigung, Vertragsänderung

Mangels anderer Vereinbarung gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann der Vertrag von beiden Vertrags - partnern schriftlich oder per Email zum Ende eines jeden Kalen - dermonats aufgekündigt werden. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, für Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Die von Wierer GesmbH & Co KG einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Für Aktionspakete wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart. Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt der Vertrag als auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei er von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist für Konsumenten bzw. Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes schriftlich oder per Email zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden kann.

Auf Basis des Telekommunikationsgesetzes ist die Wierer GesmbH & Co KG berechtigt einseitige Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten vorzunehmen. Bei Änderungen, die für den Kunden nicht ausschließlich begünstigt sind, informieren wir mindestens 1 Monat vor in Kraft treten, per Email oder Brief. In diesem Fall besteht für den Kunden ein außerordentliches und kostenloses Kündigungsrecht.

2. Änderung, Erweiterungen und zusätzl. Anschlüsse

Änderungen, Erweiterungen und zusätzliche Anschlüsse dürfen nur von der Anlagenbetreiberin oder in deren Auftrag hergestellt werden. Sollte der Anschlussteilnehmer unbefugt Erweiterungen, insbesondere zusätzl. Anschlüsse vornehmen oder deren Vornahme dritten Personen ermöglichen, so hat der Anschlussteilnehmer eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 500 pro unerlaubten Anschluss zu bezahlen.

3. Ergänzende Haftungsbestimmungen

Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur - und Wartungsarbeiten oder bei anderen mit dem Kabelbetrieb einhergehenden Störungen (z.B. Blitzschlag, Kabelschaden, etc.), kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Leistungen/ Dienste kommen. Wierer GesmbH & Co KG haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Ein ununterbrochener Betrieb kann daher seitens Wierer GesmbH & Co KG nicht garantiert werden und ist auch nicht geschuldet. Unterbrechungen und Störungen, die nicht von Wierer GesmbH & Co KG zumindest grob schuldhaft herbeigeführt worden sind, berechtigen den Kunden weder zur Zahlungsminderung oder Zahlungseinstellung noch zum Vertragsrücktritt, noch kann der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten.

Wierer GesmbH & Co KG wird sich jedoch bemühen, so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich, Störungen und Unterbrechungen zu beheben. Ansonsten werden Leistungen/Dienste im ortsüblichen Maß geschuldet. Wierer GesmbH & Co KG haftet nicht für Produkte, Programme und/oder Dienstleistungen, die der Kunde bei Dritten unter Verwendung der Leistungen/Dienste von Wierer GesmbH & Co KG bestellt und/oder in Anspruch nimmt. Das diesbezügliche Rechtsverhältnis entsteht lediglich zwischen dem Kunden und den jeweiligen Dritten.

Im Netz von Wierer GesmbH & Co KG räumt der Anschlussteilnehmer für sich und seine Rechtsnachfolger auf seinen von dieser Kabel - bzw. Telekommunikationsanlage betroffenen Grundstücken der Anlagenbetreiberin und deren Rechtsnachfolgern für die gesamte Betriebszeit der Telekommunikationsanlage Mayrhofen unentgeltlich das Dienstbarkeitsrecht ein, die zur Errichtung und zum Betrieb der Kabelanlage Mayrhofen und die zum Anschluss der Liegenschaften des Teilnehmers erforderlichen Grabungsarbeiten vorzunehmen, Leitungen zu verlegen und Installationen zu erstellen, welche zum Zeitpunkt der Herstellung des Anschlusses oder allenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sind, um das Telekommunikationsnetz Mayrhofen in Betrieb zu halten und auch zu anderen Anschlussteilnehmern weiterzuführen. Diese Berechtigung bleibt für die gesamte Betriebszeit der Telekommunikationsanlage Mayrhofen aufrecht, auch wenn der Anschlussteilnehmer den Anschluss aufkündigen sollte.

Eigentümer der Anlage ist die Firma Wierer GesmbH & Co KG bzw. ihre Rechtsnachfolger und diese kann bzw. können über ihr Eigentum frei verfügen.

Fremdeingriffe in unsere Rohre, Kabel und das von uns zur Verfügung gestellte Equipment sind nicht gestattet und werden strafrechtlich geahndet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beschädigung bzw. Öffnung der Glasfaser Schädigungen im Augenlicht auftreten können. Diesbezüglich übernimmt die Wierer GesmbH & Co KG keinerlei Haftung bzw. Schadensersatzansprüche.

Die Wierer GesmbH & Co KG ist berechtigt, das Grundstück samt Gebäude zur Vornahme von Bau-, Kontroll- und Wartungsarbeiten während des Tages, nach Tunlichkeit und vorheriger Anmeldung, ungehindert zu betreten.

Sollte wegen Bauarbeiten des Anschlussteilnehmers bzw. des Grundeigentümers die Verlegung der Kabel der Wierer GesmbH & Co KG zwingend notwendig werden, so hat der Anschlussteilnehmer bzw. Grundeigentümer dies der Wierer GesmbH & Co KG rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Neuverlegung der Kabel bzw. Rohre, auf Kosten der Wierer Gesmbh & Co KG, vorgenommen werden. Der Anschlussteilnehmer bzw. der Grundeigentümer ist verpflichtet, die Verlegung auf den eigenen Grundstücken an anderer Stelle kostenlos zu dulden.

Allfällige zukünftige Abgaben, z.B. AKM oder Abgaben der Sendegesellschaften, werden zusätzlich zur Betriebsgebühr vorgeschrieben.

Stand: April 2019